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  • Kristine Henniges

Wie und wo meldet man seine freiberufliche Karriere an

Kurz und wichtig vorneweg!

Was unterscheidet eigentlich den Freiberufler vom Gewerbetreibenden?

Grundsätzlich legt das Finanzamt fest, ob es Dich als Gewerbetreibender oder Freiberufler einstuft. Wenn Du als Freiberufler geführt wirst, heißt das nicht, dass das für immer so bleibt. Das Finanzamt prüft im Rahmen einer oft sehr viel später stattfindenden Betriebsprüfung, ob Du tatsächlich freiberuflich tätig bist. Wenn Dich das Finanzamt im Nachhinein als Gewerbetreibenden einstuft, kann es für Dich richtig teuer werden. Denn nun wird im Nachhinein Gewerbesteuer fällig. Insofern lass Dich bei der Einstufung in die Freiberuflichkeit intensiv beraten. Auskunft gibt die IHK, der Steuerberater oder auch das Institut für freie Berufe. (www.ifb.uni-erlangen.de)

Wie meldest Du Deine freiberufliche Tätigkeit an?

Eine freiberufliche Tätigkeit, ob neben- oder hauptberuflich musst Du spätestens 4 Wochen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit beim Finanzamt melden. Dazu musst Du ein formloses Schreiben an das Finanzamt senden in dem eine kurze Beschreibung Deines Vorhabens steht. Im Anschluss daran schickt Dir das Finanzamt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu. Dieser muss ausgefüllt und zurückgesandt werden. Du kannst Dir diesen auch auf der Seite www.formulare-bfinv.de

Was solltest Du beim Ausfüllen des Fragebogens beachten?

Erfahrungsgemäß überschätzen die meisten Existenzgründer ihre zukünftigen Einkünfte und tragen somit überzogene Einnahmen im Fragebogen ein. Das Problem ist, dass das Finanzamt aufgrund Deiner Angaben die Höhe Deiner anfallenden Einkommenssteuer kalkuliert und Du auf dieser Grundlage Vorauszahlungen leisten musst. Wenn Deine Einnahmen nun nicht so hoch sind wie ursprünglich angegeben, kann das schnell zum Liquiditätsproblem führen. Kalkuliere also bescheiden und so realistisch wie es Dir möglich ist.

Mein Tipp: Lass Dir von einem Steuerberater helfen.

Wenn Du den Fragebogen abgegeben hast, bekommst Du vom Finanzamt Deine Steuernummer zugeteilt und das Finanzamt setzt erste Steuervorauszahlungen fest. Mit Deiner Steuernummer kannst Du nun die ersten Rechnungen stellen.

Krankenversicherung als Freiberufler

Als nächstes ist es von großer Wichtigkeit, dass Du Dich krankenversicherst.

In Deutschland besteht die Pflicht zur Krankenversicherung. Bist Du ein selbständiger Publizist oder Künstler musst Du Dich über die Künstlersozialversicherung krankenversichern. Sie leitet die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung an Deine Krankenkasse weiter.

Als Freiberufler kannst Du zwischen der freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wählen. Die Wahl sollte gut überlegt sein und Du solltest Dich vor der Entscheidung von einem neutralen Versicherungsvertreter beraten lassen. Bei der Entscheidung spielen individuelle private Konstellationen eine wichtige Rolle.

Rentenversicherung als Freiberufler

Im Normalfall kannst Du selbst entscheiden, ob Du privat oder gesetzlich vorsorgen möchtest. Bestimmte Gruppen von Selbständigen sind allerdings in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Dazu gehören bspw.: Hebammen, Handwerker, selbständige Lehrer und Erzieher, sowie Künstler und Publizisten.

Falls Du Dir hier unsicher bist, kannst Du Dich bei den Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung vor Ort erkundigen. Wählst Du eine private Vorsorge, setze Dich mit einem unabhängigen Versicherungsvertreter in Verbindung oder nutze die Hotline des Bundesverbandes der Versicherungsberater. Bei Vermittlung werden keine Provisionen berechnet. Für die Beratung fällt allerdings ein Honorar an, welches Du im Vorfeld erfragen kannst. https://www.bvvb.de/

TIPP

Du solltest also vor der Meldung beim Finanzamt Deine soziale Absicherung prüfen. D. h. erkundige Dich bei der Krankenkasse, Rentenversicherung und bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Was kostet das alles?

Kosten können für die Anmeldung als Freiberufler nur anfallen, wenn Du in eine Kammer eintreten musst. Alle anderen Anmeldungen sind kostenfrei.

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