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Kristine Henniges

Welche privaten Versicherungen sind wichtig

Altersvorsorge

Du solltest Deine Altersvorsorge auf mehrere Beine stellen. Neben der staatlichen Versicherung gibt es zwei weitere spezielle Vorsorgemöglichkeiten - Die staatlich bezuschusste sogenannte Riester Rente für Arbeitnehmer - Die steuerlich geförderte Rürup Rente für Selbständige - Kapitalanlageangebote wie Aktien, Rentenpapiere, Fonds, Immobilien, Renten- und Lebensversicherungen, sowie schließlich Einnahmen aus dem Unternehmensverkauf


Arbeitslosenversicherung

Selbständige, die sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern möchten, müssen vor Aufnahme der Tätigkeit innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis nach dem SGB III gestanden haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein durchgehendes Beschäftigtenverhältnis handelt oder ob einzelne Verhältnisse zusammengerechnet werden. Kann diese versicherungspflichtige Zeit nicht nachgewiesen werden, wird auch der Bezug einer Entgeltersatzleistung, wie z. B. Arbeitslosenversicherung als Voraussetzung akzeptiert. Der Antrag auf Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung muss innerhalb der ersten drei Monate der Selbständigkeit bei der Arbeitsagentur am Wohnort gestellt werden.


Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsminderungsrente? Privat

In der Regel hast Du bereits durch Berufsunfähigkeits- / Zusatzversicherung zur Lebens-, Renten- oder Risikolebensversicherung davon gehört.

Gesetzlich

Wenn du innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung für mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche RV gezahlt hast, erhältst Du eine gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung. Der Unterschied zur privaten Berufsunfähigkeitsrente ist, dass die gesetzliche nur für den Fall zahlt, wenn Du überhaupt keiner Tätigkeit mehr nachgehen kannst –unabhängig von Qualifikation und dem zuletzt ausgeübten Beruf. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente orientiert sich an einem Stufensystem - Wer nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält eine volle Erwerbsminderungsrente - Wer drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält eine halbe Erwerbsminderungsrente Die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in der Regel zeitlich befristet für die Dauer von drei Jahren gezahlt. Ist die Leistungsfähigkeit des Versicherten gleichbleibend eingeschränkt, wir die Zahlung auf Antrag fortgesetzt.

Du solltest auf jeden Fall prüfen, ob auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Dich sinnvoll ist. Das hängt natürlich auch von der Art Deiner Selbständigkeit ab. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist oft wichtiger als eine Unfallversicherung. Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit entstehen aufgrund von Krankheiten und nicht aufgrund von Unfällen. Hierbei ist auch die Dauer der Rentenzahlung zu beachten. Du solltest sie vertraglich so vereinbaren, dass sie einen fließenden Übergang zur Altersrente ermöglicht. Festlegen musst Du auch, ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit der Versicherungszahlung einsetzen soll.


Dread Disease (DD) – schwere Krankheitenversicherung

Diese Versicherung zahlt die vereinbarte Versicherungssumme aus, wenn schwere Erkrankungen auftreten, wie bspw. Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Erblindung, Taubheit oder schwere Verbrennungen.


Krankenversicherung Grundsätzlich bist Du gesetzlich verpflichtet Dich krankenzuversichern. Die Krankenversicherung sollte es dem Versicherten und seinen Familienangehörigen ermöglichen bei Krankheit und Unfall ausreichend Hilfe von Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern in Anspruch zu nehmen. Während Arbeitnehmer eine Entgeltfortzahlung erhalten, verdient der Selbständige in der Regel kein Geld. Dieses solltest Du bei der Absicherung im Krankheitsfall berücksichtigen.

Krankenversicherung – Privat oder Gesetzlich?

Die Wahl zwischen einer privaten und einer freiwilligen Krankenversicherung hat, wer bereits zuvor gesetzlich versichert war. Dabei ist es unerheblich, ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorlag, der Bezug von Arbeitslosengeld I, eine Absicherung als Empfänger von Arbeitslosengeld II oder eine Absicherung in der Familienversicherung. Der Schritt in die Selbständigkeit muss der jeweiligen Krankenversicherung gemeldet werden.

Selbständige, die keine Absicherung für den Krankheitsfall haben und die in der Vergangenheit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, müssen in diese zurückkehren. Selbständige, die keine Absicherung für den Krankheitsfall haben und die in der Vergangenheit in der privaten Kranken-versicherung versichert waren, müssen sich über eine private Krankenversicherung absichern. Sie können sich hier im Basistarif versichern. Die Leistungen orientieren sich an denen der gesetzlichen Krankenkasse. Der Beitrag ist durch den Höchstbeitrag der gesetzlichen Versicherung begrenzt. Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, hat als Selbständiger keine Möglichkeit mehr, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Bedenken Sie auch, dass Sie im Fall einer Familiengründung in der privaten Krankenversiche¬rung für jedes Mitglied Beiträge zahlen müssen, während in der gesetzlichen Krankenversicherung Beitragsfreiheit für den Ehepartner und die Kinder besteht, soweit bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass private Krankenversicherer häufig gerade für junge Menschen Billigtarife anbieten, in denen allerdings viele Leistungen gekürzt sind. Dazu kommt: Die anfangs niedrigen Beiträge für private Krankenversicherungen können in späteren Jahren empfindlich ansteigen.

Tipp: Wenn Sie nicht ganz sicher sind, welche Variante die richtige ist, sollten Sie vorläufig weiterhin freiwillig bei der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Informieren Sie frühzeitig Ihre Krankenkasse darüber, dass Sie sich selbständig machen möchten. Wägen Sie sorgfältig ab, ob der Wechsel in eine private Krankenversicherung sinnvoll ist.

Geringere Beiträge für Kleinunternehmer:

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren sich die Beiträge an der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten. Wenn neben dem Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit beispielsweise weitere Einnahmen wie Vermietung bzw. Verpachtung dazukommen, werden diese bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. Für Kleinunternehmer werden die Beiträge aufgrund einer Mindestbemessungsgrundlage ermittelt. Selbst wenn Einnahmen unter dieser Grenze erwirtschaftet werden, stuft die gesetzliche Krankenkasse die Versicherten mit dem entsprechenden Mindestbeitrag ein. In den folgenden Geschäftsjahren wird die gesetzliche Krankenversicherung durch Einsicht in den Einkommenssteuerbescheid prüfen, ob die Beiträge entsprechend der Einschätzungen der Kasse erfolgten. Wurden höhere Einnahmen erwirtschaftet, hat die Krankenkasse das Recht, Beiträge nachzufordern. Zuviel gezahlte Beiträge müssen seit 2018 von den Krankenkassen zurückgezahlt werden.


Krankentagegeld

Wenn Du wegen Krankheit vorübergehend nicht arbeiten kannst, hast Du im Normalfall Einkommenseinbußen. Das Krankentagegeld kann dieses ausgleichen. Wenn Du in der Künstlersozialkasse pflichtversichert bist, hast Du Anspruch auf Krankengeld. Als Selbständiger kannst Du mit Deiner gesetzlichen oder privaten Krankenkasse einen Vertrag über Krankengeld bzw. Krankentagegeld abschließen und damit Einkommenseinbußen ausgleichen. Gesetzliche Versicherungen zahlen Krankentagegeld für ungefähr eineinhalb Jahre aus, private erfahrungsgemäß bis zu zwei Jahren (bis zur Feststellung einer Berufsunfähigkeit). Grundsätzlich sollte das Tagegeld mit einer gewissen Karenzzeit vereinbart werden, also mit einem Leistungsbeginn, der zwei, drei oder mehr Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit liegt. Die Beiträge für derartige Tarife sind erheblich niedriger als bei solchen mit sofort beginnender Leistung. Die Ausfallzeit zuvor lässt sich in aller Regel mit eigenen Mitteln überstehen.


Lebensversicherung

Die Lebensversicherung kannst Du in Risiko- und Kapitallebensversicherung sowie in Sonderformen unterteilen. Risikolebensversicherung: Sie ist zeitlich begrenzt. Mit ihr lässt sich nur das Todesfallrisiko finanziell absichern (stirbt der Versicherte, so wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt). Diese Versicherung eignet sich nicht zur eigenen Altersversorgung, aber Bankkredite lassen sich beispielsweise damit absichern. Kapitallebensversicherung: Die Versicherungsleistung wird beim Tod des Versicherten, spätestens jedoch zum vereinbarten Ablaufzeitpunkt (z. B. mit Vollendung des 60. Lebensjahres) ausgezahlt. Bei dieser Form der Lebensversicherung gibt es eine Vielzahl von Vertrags- und Auszahlungsvarianten, über die Sie sich informieren sollten.


Pflegeversicherung

Selbständige, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sind hier auch pflegeversichert. Du kannst aber auch eine private Pflegeversicherung wählen. Die Pflegeversicherung bietet eine Grundversorgung. Sie kommt im Alter, nach schwerer Krankheit oder nach einem Unfall für die materiellen Folgen der Pflegebedürftigkeit auf. In der privaten Pflegepflichtversicherung wird für Selbständige, die privat gegen Krankheit voll versichert sind, der Höchstbetrag fällig. Dabei darf der Beitrag für Versicherungsnehmer, die mindestens fünf Jahre in ihrer privaten Pflegeversicherung oder privaten Krankenversicherung versichert waren, nicht über dem Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung liegen. Private Haftpflichtversicherung

Die Privat-Haftpflichtversicherung erledigt die Schadensersatzansprüche, die an Dich oder Deine Familie herangetragen werden. Sie zahlt z. B., wenn der Versicherte einen Unfall verursacht oder einen Schaden anrichtet. Ausgeschlossen sind Schäden, die der Versicherte selbst erleidet, anderen vorsätzlich zufügt oder die er mit dem Auto, Motorrad o. Ä. hervorruft.


Rentenversicherung

Die Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung, die Du Dir in der Zeit als Arbeitnehmer erworben hast, bleiben Dir erhalten. Hier solltest Du Dich sich beraten lassen, ob es sich lohnt, weiterhin freiwillig Beiträge zu zahlen. Allerdings: Die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung deckt normalerweise nur eine Grundversorgung ab. Um im Alter ausreichend abgesichert zu sein, solltest Du daher für weitere Rücklagen sorgen. ACHTUNG: Für einige selbständig Tätige besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählen beispielsweise Handwerker, Lehrer, Hebammen, Künstler und Publizisten. Eine Auflistung versicherungspflichtiger Selbständiger finden Sie in § 2 SGB VI (www.gesetze-im-internet.de). Informationen bietet auch die Deutsche Rentenversicherung Bund.


Unfallversicherung

Eine wichtige Ergänzung zu allen anderen Versicherungen ist die gesetzliche und/oder private Unfallversicherung. Beide zahlen, wenn durch einen Unfall eine Invalidität eingetreten ist. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Wegeunfällen und beruflichen Unfällen, die private Unfallversicherung idealerweise 24 Stunden rundum für berufliche und private Unfälle. Unfallversicherungen gibt es bei: - der für Dich zuständigen Berufsgenossenschaft - privaten Unfallversicherungsgesellschaften

Die gesetzliche Unfallversicherung ist wichtig, weil sie neben der medizinischen Rehabilitation für die berufliche Wiedereingliederung aufkommt, wenn der Betreffende seine Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Bleibt eine dauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit in Höhe von 20 Prozent oder mehr zurück, wird eine entsprechende Unfallrente bezahlt. Je nach Branche besteht für Unternehmer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft entweder Versicherungspflicht (z. B. für Gesundheitsdienste, Friseure, Gärtner) oder die Möglichkeit, sich freiwillig gegen die Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten zu versichern.

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