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Kristine Henniges

Welche betrieblichen Versicherungen sollte man in Betracht ziehen

Betriebshaftpflichtversicherung

Diese Versicherung sichert Schadensersatzansprüche von Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und Besuchern ab. Sie übernimmt Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden, die von der Betriebs¬stätte, dem Inhaber oder den Betriebsangehörigen bei ihrer betrieblichen Tätigkeit verursacht werden. Für Ingenieure, Ar¬chitekten und Makler gibt es spezielle Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Diese Versichrung ist hilfreich bei Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl/Raub, Leitungswasser, Sturm und Elementarschäden (Über¬schwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck und Lawi¬nen), außerdem bei Maschinen- oder EDV-Ausfall oder dem Ausfall der Telefonanlage aufgrund eines Blitzschlags bzw. Überspannungsschadens. Diese können den gesamten Betrieb lahmlegen. Solange keine Erträge erwirtschaftet werden kön¬nen, kommt die Betriebsunterbrechungsversicherung bis zum Wiederaufbau des Betriebs für die laufenden Kosten wie Löh¬ne, Gehälter, Miete, Zinsen usw. auf. Für Freiberufler gibt es die Praxisausfallversicherung. Sie übernimmt die fortlaufenden Betriebskosten, Löhne, Gehälter, Pacht usw., wenn der Unter¬nehmensinhaber ausfällt. Es handelt sich um eine spezielle Form der Ertragsausfallabsicherung, die auf Kleinbetriebe und Selbständige zugeschnitten ist. Allerdings: Nicht alle Versiche¬rungen bieten für jedes Gewerbe eine Betriebsunterbrechungs¬versicherung an.

D&O Vermögensschadenversicherung für Unternehmensleitung

Sie ist insbesondere für GmbH-Geschäftsfüh¬rer sowie Vorstände von AGs gedacht. Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die das Risiko der persönlichen Haftung im Falle einer Pflichtverletzung übernimmt. ACHTUNG: Trotz GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine persönliche Haftung nicht komplett ausgeschlossen.

Elektronikversicherung

Diese Versicherung sichert Schäden an EDV- oder Telefonanlagen sowie bürotechnischen Anlagen ab, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Vorsatz Dritter, Brand, Blitzschlag, Explosion, Wasser, Diebstahl usw. entstehen. Datenträgerversicherung: Die Kosten für den Wiedereinsatz von Programmen und die Wiedereingabe der Daten nach einem Datenverlust können durch eine spezielle Datenträgerversicherung abgedeckt werden. Eine erweiterte Datenträger- oder Softwareversicherung übernimmt darüber hinaus die Kosten für Datensicherung und Aufrechterhaltung des Geschäftsbe¬triebes nach einem Virenbefall. Mehrkostenversicherung: Eine Mehrkostenversicherung ersetzt bei längerem Ausfall der EDV-Anlage den Mehraufwand wie z. B. Überstunden, Anmietung von EDV usw.

Gebäude- und Inhaltsversicherung

Sie kommt in Frage für Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementarschäden verursacht werden. Über die Gebäudeversicherung sind zudem Vandalismusschäden, wie z. B. Graffiti, versicherbar. Die Inhaltsversicherung deckt darüber hinaus Schäden wegen Einbruchdiebstahl und Raub ab.

Geschäftsversicherung Sie steht für eine Bündelung mehrerer Versicherungszweige. Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Glas und Betriebsunterbrechung können zusammengefasst werden. Mitversichern lassen sich hier darüber hinaus auch Elementarschäden.

Maschinenversicherung

Sie kommt für Schäden an Maschinen oder maschinellen Anlagen auf, die plötzlich und unerwartet eintreten, insbesondere durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Kurzschluss, Überspannung, Sturm, Frost usw. Produkthaftpflichtversicherung Sie reguliert Schäden durch fehlerhafte Produkte oder unzureichende Instruktion über die richtige Anwendung (z. B. unzureichende Gebrauchsanweisung). Vor allem Hersteller oder Lieferanten sollten an diese Versicherung denken. Als Hersteller gilt dabei auch der, der ein Produkt nur modifiziert oder sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt. Die Produkthaftpflichtversicherung sollte mit der Betriebshaftpflichtversicherung kombiniert werden.

Rechtsschutzversicherung

Sie deckt Anwalts- und Gerichtskosten, die z. B. bei Mietproblemen, Verkehrsschäden, Arbeitsverhältnissen usw. entstehen. Achtung: Unternehmerische Streitigkeiten (z. B. Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) lassen sich in der Regel nicht versichern. Transportversicherung Sie übernimmt die Kosten für Schäden durch Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter während der Transportdauer und der transportbedingten Lagerung.

Umwelthaftpflichtversicherung

Sie kommt für Schäden in Frage, die Dritten durch Umwelteinwirkungen entstehen (z. B. ein Fischsterben in einem Fischteich, das durch ausgelaufenes Heizöl verursacht wird). Weitere Ansprüche durch Zerstörung von natürlichen Lebensräumen und geschützten Arten werden über die Umweltschadenversicherung abgedeckt. Die Umwelthaftpflichtversicherung sollte mit der Betriebshaftpflichtversicherung kombiniert werden.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Eine fehlerhafte Beratung kann zu handfesten Schadenersatzforderungen führen. Dies betrifft hauptsächlich Selbständige im Dienstleistungssektor, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen: beispielsweise Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, künftig auch Finanzanlagenvermittler.

Vertrauensschadenversicherung

Sie versichert Schäden, die durch Unterschlagung, Veruntreuung, Diebstahl, Fälschung, Betrug und andere Vermögensdelikte, die durch Mitarbeiter oder Vertrauenspersonen verübt werden, entstehen.

Hier kannst Du Dir eine Checkliste für die Versicherungen gegen betriebliche Risiken in der Selbständigkeit herunterladen.

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