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Kristine Henniges

6 Punkte zum Gewerbemietvertrag

Wenn Du Dein Geschäft nicht aus Deinem HomeOffice heraus betreibst, bist Du in den meisten Fällen gezwungen einen Mietvertrag abzuschließen. Worauf Du achten solltest, erfährst Du hier:

1. Miethöhe

Anders als im Wohnraummietrecht gibt es im Gewerberaummietrecht keine gesetzlichen Bestimmungen für Mietanpassungen. Mieter und Vermieter können vereinbaren, Mietanpassungen vorzusehen, wenn sich die Mietbedingungen ändern. Neben Staffelmietvereinbarungen eignen sich hier bei langfristigen Mietverhältnissen auch Gleitklauseln nach Maßgabe des Preisklauselgesetzes. Dabei wird das Verhältnis von Miete und Kaufkraft immer wieder „geradegerückt“. Eine gängige Möglichkeit, die Miete anzupassen, ist, einen neutralen Dritten die Miete neu festsetzen zu lassen. Das kann z. B. ein von der IHK bestellter Sachverständiger sein.

2. Umsatzsteuer

Mieten sind in der Regel umsatzsteuerfrei. Ein Vermieter kann aber unter bestimmten Voraussetzungen Umsatzsteuer auf die Miete aufschlagen, allerdings nur, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Der Mieter kann den Umsatzsteueranteil gegenüber dem Finanzamt geltend machen, wenn er seinerseits vorsteuerabzugsberechtigt ist.

3. Mietdauer:

Mietverträge über Geschäftsräume müssen schriftlich abgefasst sein, wenn sie für eine längere Zeit als ein Jahr abgeschlossen werden. Ein mündlich abgeschlossener Gewerbemietvertrag ist zwar nicht unwirksam, er gilt aber als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten. Damit kann der Vertrag frühestens zum Ablauf eines Vertragsjahres gekündigt werden.

4. Nutzungszweck:

Üblicherweise wird im Mietvertrag die „Art des Betriebs“ in einer Vereinbarung zum „vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache“ beschrieben. Wenn sich im Verlauf der Mietzeit Betriebsänderungen ergeben, muss also geprüft werden, ob die damit verbundenen Tätigkeiten mit dem im Vertrag aufgeführten Mietzweck noch übereinstimmen. Wenn nicht, sollte der Vertrag angepasst werden.

5. Handelt es sich bei Dir um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe?

Gewerbetreibende, deren Tätigkeit erlaubnispflichtig ist, sollten beim Abschluss eines Mietvertrags vorsichtig sein: Wenn sie beispielsweise eine Gaststätte einrichten wollen, müssen sie dafür eine Gaststättenerlaubnis haben. Die wird nur erteilt, wenn die baurechtlichen, feuerpolizeilichen, lebensmittel-und hygienerechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Außerdem müssen die Unfall-und Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten sein und der Nachweis über die bei der IHK absolvierte Unterrichtung vorliegen. Wenn Du ausschließen willst, dass Du einen Mietvertrag abschließt, ohne die gemieteten Räume für Deinen Zweck nutzen zu können, solltest Du in die Vereinbarung eine aufschiebende Bedingung mit einbeziehen. Damit wird der Gewerbemietvertrag erst wirksam, wenn die notwendigen Erlaubnisse erteilt werden.

6. Wettbewerbsausschluss

Bei Gewerbemietverträgen ist der Vermieter ohne besondere vertragliche Vereinbarung verpflichtet, dem Mieter keinen Wettbewerb zu verschaffen, indem er andere Geschäftsräume auf dem gleichen Grundstück oder dem Nachbargrundstück an Wettbewerbs-Unternehmen vermietet. Vor allem auch aus diesem Grund ist es empfehlenswert, den Mietzweck möglichst genau zu beschreiben.

Wenn Du einen längerfristigen Mietvertrag abschließen möchtest, ist es immer ratsam einen Anwalt zu kontaktieren. Die aufgelisteten Punkte dienen nur einer Groborientierung und können eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen.

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